Klassische Win-Win-Situation: Seit 2019 haben Arbeitnehmer, die einen neuen bAV-Vertrag abschließen, gesetzlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente. Dafür spart der Chef wiederum bei den Sozialabgaben.

Unser Tipp: Lassen Sie sich die Chance nicht entgehen, betrieblich fürs Alter vorzusorgen. Bei Fragen melden Sie sich gerne – wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen rund um die bAV!