Corona und Versicherungsschutz

Wie unterstützen die Versicherer aktuell ihre Kunden in ihrer existenzbedrohenden Krise? Wie können Kosten gesenkt werden? Welche besonderen Gefahren drohen?

Viele Unternehmen erleiden aktuell erhebliche Umsatzeinbrüche und müssen zur Existenzsicherung ihre Kosten im Griff haben. Kurzarbeit und Zuschüsse des Bundes und der Länder sind die gängigen Maßnahmen. Doch wie sieht es mit den Versicherungsverträgen aus?

Es haben sich noch nicht alle Gesellschaften abschließend positioniert.

Können fällige Rechnungen aufgrund Liquiditätsengpässen nicht beglichen werden, kommen einige Versicherer mit einer Stundung der Beiträge entgegen und verzichten auf ein Mahnverfahren. Somit bleibt der Versicherungsschutz weiter erhalten.

Für den Bereich der Kfz-Versicherung wird den gewerblichen Kunden vielfach eine „Corona-Ruheversicherung“ angeboten. Nach Bestätigung der „Nichtnutzung“ der Fahrzeuge wird vergleichbar einer „Kfz-Stilllegung“ für den Zeitraum der Nichtnutzung auf die Zahlung der Beiträge verzichtet.

Für die betriebliche Altersversorgung besteht im Falle der Kurzarbeit Handlungsbedarf:

Rein AG-finanzierte bAV

  • Grundsätzlich ist eine Weiterbezahlung auch während Kurzarbeit möglich
  • Wird der Entgelt-Anteil jedoch auf null gesenkt, greift in der Praxis häufig eine Regelung in den entsprechenden Zusagen, die vorsieht, dass in entgeltlosen Dienstzeiten auch kein AG-Zuschuss gezahlt wird (“Der AG ist nicht verpflichtet, für die Dauer einer entgeltlosen Beschäftigungszeit Beiträge zu entrichten.”).

AN-finanzierte bAV und Mischfinanzierung (Entgeltumwandlung, ggf. mit AG-Zuschuss)

  • Grundsätzlich ist eine Weiterführung auch während Kurzarbeit mit dem verbleibenden Entgelt möglich
  • Wird der Entgelt-Anteil jedoch auf null gesenkt, ist eine Fortführung der bAV nicht möglich, da dieses Lohnersatzleistung und kein Entgelt ist. Eine privat fortgeführte Beitragszahlung ist aber möglich.
  • Bei Lohneinbußen können AN und AG einvernehmlich den Entgeltumwandlungsbeitrag reduzieren
  • Ein AG-Zuschuss teilt stets das Schicksal der Entgeltumwandlung bis hin zum vollständigen Entfall

 

Gerade jetzt zahlt sich aus, wer sein Absicherungskonzept systematisch nach „Versicherungswürdigkeit“ ausgewählt und mit marktgängiger Qualität und Preisen aktuell gehalten hat. Bei über Jahre ungepflegten Konzepten sind Kosteneinsparungen von über 20% keine Seltenheit. Ebenso jedoch auch existenzbedrohende Deckungslücken durch zu geringe Versicherungssummen und nicht versicherte Risiken.

Viele Unternehmen haben nun für ihre Mitarbeiter ein vorübergehendes „Corona-Homeoffice“ eingeführt. Hier gilt es datenschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen – die Vereinbarung einer Homeoffice-Vereinbarung mit Verpflichtung der Mitarbeiter auf datenschutzrechtliche Aspekte wird dringend empfohlen. Durch vorübergehend veränderte Prozesse steigt die Gefahr von Cyber-Angriffen. Hacker sind auch in der Corona-Zeit weiter aktiv und nutzen neue Deckungslücken aus. Die Absicherung von digitalen Risiken im Rahmen einer Cyber-Versicherung wird immer wichtiger. Wer schon eine Cyber-Versicherung unterhält, sollte sich die Obliegenheiten anschauen. Teilweise kann die Nutzung privater Geräte der Mitarbeiter im Homeoffice als Gefahrerhöhung ausgelegt werden.

 

Manager müssen in der Krise Entscheidungen getroffen werden. Oft ohne ausreichende Entscheidungsgrundlagen und manchmal auch nicht die richtigen. Eine qualitativ hochwertige D&O-Versicherung sichert die Organe vor späteren Ansprüchen ab.

 

Sprechen Sie uns an! Gern führen wir einen Stress- und Kosten-Test Ihres Risikokonzeptes durch. Unverbindlich und auf Augenhöhe im Rahmen einer Videokonferenz. Nach Beendigung der Corona-Krise auch gern in einem persönlichen Gespräch.