Vorschriften, Genehmigungen für die Nutzung von Drohnen und Multicoptern

Wer darf eine Drohne oder einen Multicopter / Quadrocopter fliegen? Und wo? Welche Genehmigungen im deutschen Luftraum sind nötig, welche Gesetze und Richtlinien/Regeln sowie Verbote und Einschränkungen gibt es?

Seit dem 07. April 2017 gibt es eine durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auferlegte Verordnung für die Nutzung von unbemannten Flugobjekten und Drohnen. Diese gibt vor wann, wo und durch wen diese genutzt werden dürfen.

Haftpflichtversicherung

Eine wichtige Voraussetzung: prinzipiell ist das Fliegen mit so genannten UAVs (Unmanned Areal Vehicle) erst einmal versicherungspflichtig. Egal ob dies zu reinen Hobbyzwecken oder aus gewerblichen Ambitionen heraus geschieht. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht.

Immer mehr Versicherungsgesellschaften erkennen die Wichtigkeit für den Einschluss der von unbemannten Flugobjekten ausgehenden Risiken. Diese können Sie als stand-alone oder als Leistungseinschluss in Betriebs- und Privathaftpflichtversicherungen abdecken.

 

Gesetzliches Mindestalter

Drohnen über 2 kg dürfen durch 16-jährige mit Kenntnisnachweis, bestätigt durch das Luftfahrt-Bundesamt, geführt werden.
Flugmodelle dürfen durch 14-jährige nach Bestätigung durch einen Luftfahrtverein geflogen werden.

 

Wo darf man fliegen und wie hoch darf man fliegen?

Flugverbot

  • grundsätzlich für Geräte unter 5 kg außerhalb der Sichtweite
  • über sensiblen Bereichen
    • Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
    • große Menschenansammlungen
    • An- und Abflugbereich von Flugplätzen
    • Krankenhäuser
    • Industrieanlagen
    • Bundes- und Landesbehörden
    • Bundesfern- und Wasserstraßen sowie Bahnanlagen
  • in Flughöhen über 100 Metern, außer gesonderte Erlaubnis und Aufsichtsperson anwesend
  • über Wohngrundstücken bei Geräten über 0,25 kg oder für Geräte die akustische, visuelle oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen können (Ausnahme: es liegt eine Erlaubnis des Grundstückinhabers vor)
  • unbemannte Luftfahrtsysteme über 25 kg

Die zuständige Luftfahrtbehörde kann Ausnahmen zulassen.

 

Was sind Drohnen?

Drohnen sind so genannte unbemannte Flugobjekte (englisch: UAV von unmanned arial vehicle) – nicht zu verwechseln mit den gefürchteten UFOs (unbekannte Flugobjekte).

Drohnen können sowohl autonom / automatisiert fliegende Flugobjekte, als auch von Menschenhand gesteuerte Flugzeuge sein. Ausschlaggebend für die Definition und die Antwort auf die Frage „Was sind Drohnen?“ ist hier der Begriff “unbemannt”. Im Umgangssprachlichen wird die Definition aber oft missbräuchlich nur für die automatisiert fliegenden Himmelsschwärmer verwendet.

Die Einsatzgebiete sind vielfältig. Entweder als reines Hobby-Objekt zum reinen Fliegen oder auch Filmen / Fotografieren oder aus professionellem Anlass. Auf der anderen Seite der Einsatz als Militärdrohnen / Kampfdrohnen. Der professionelle Bereich unterteilt sich primär in die:

zivile Nutzung mit den Anwendungsbereichen:

  • Luftaufnahmen (Fotografie / Videos)
  • technische Kontrolle (z.B. Hochspannungsmasten / Gebäude)
  • Vermessungstechnik
  • Forstwirtschaft
  • Erkundung / Forschung
  • Tierschutz
  • Polizei / Feuerwehr

militärische Nutzung mit den Anwendungsbereichen:

  • Aufklärung / Erkundung / Spionage (Spionagedrohne / Aufklärungsdrohne)
  • Bekämpfung / Tötung / Zerstörung (Kampfdrohne)
  • Rettung / Hilfsaktionen

Gibt es Alternativen zur Versicherung?

Ganz klares NEIN! Sowie bereits das Mofafahren ohne Versicherungsschutz undenkbar ist, sollte jeder Modellpilot  für ausreichende Absicherung seines Modellflugzeugs sorgen. Im Übrigen ist es einfach ein besseres Gefühl, versichert an den Start zu gehen.

 

Kasko-Versicherung

Für hochwertige Drohnen, etwa ab einem Wert von 5.000 EUR, kann auch eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden, die Beschädigungen an der Drohne versichert.