Pulverschnee, Sonnenschein und frisch präparierte Pisten. Da geht wohl jedem Skifahrer das Herz auf. Sicherlich sind auch unter Ihren Kunden viele begeisterte Wintersportler, die es diese Saison wieder auf die Berge treibt. Nach ein paar Stunden Auspowern hat man sich eine Stärkung verdient, die Ski werden abgeschnallt und es geht in die Hütte. Doch haben Sie sich eigentlich schon einmal darüber Gedanken gemacht, was passiert, wenn der Ski in genau einer solchen unbeachteten Situation gestohlen wird? Oder wer für den Schaden aufkommt, wenn der Ski bei einer rasanten Abfahrt tatsächlich einmal brechen sollte? Eine normale Hausratversicherung wird in den meisten Fällen wohl keine Hilfe sein. Denn lässt man seine Wintersportausrüstung unbeaufsichtigt vor der Hütte stehen und werden die Ski daraufhin entwendet, handelt es sich um einen einfachen Diebstahl, der nicht mitversichert ist. Einige Versicherer haben diese Problematik erkannt und bieten spezielle Skiversicherungen an, mit denen man seine Ausrüstung gegen Diebstahl und Beschädigung versichern kann. Oftmals sind diese Produkte sehr umfangreich und beinhalten neben dem Versicherungsschutz für die Ausrüstung auch eine Leistung für eine Mietausrüstung, eine Rechtsschutzversicherung, eine Haftpflichtversicherung und eine Unfallversicherung. So umfangreich diese Pakete auch sind, so viele Einschränkungen gibt es aber auch zu beachten. Oftmals sind die Leistungen aus den Skiversicherungen mit einer Staffelung der Neuwertentschädigung, einem Ausschluss für einfachen Diebstahl oder Bruchschäden versehen. Zudem ist eine solche Spezialversicherung im Verhältnis zum Wert der Ausrüstung doch recht teuer. Gerade, wenn die Ausrüstung schon etwas älter und damit nicht mehr so wertvoll ist, sollte man abwägen, ob die Kosten nicht letztendlich den (Wiederbeschaffungs-)Wert übersteigen. Eine Lösung können hier unsere speziellen Hausrat-Deckungskonzepte sein. In diesen ist beispielweise der Versicherungsschutz für eine polizeilich angezeigte Straftat mitversichert. Wird dem Kunden also vor der Hütte oder an der Gondel der Ski entwendet und wird dies bei der Polizei angezeigt, wird der Versicherer für den Diebstahl aufkommen. Die Entschädigungsgrenze hierfür beträt je nach Konzept 500 Euro bis 1.000 Euro. Ist die Ausrüstung mehr wert kann gegen Zuschlag die Entschädigungsgrenze auf bis zu 7.500 EUR erhöht werden.