Neben dem eigentlichen Bußgeld, das wie in dem nachfolgenden Beispiel in die Millionen gehen kann, drohen Unternehmen immense Verfahrenskosten. Nach einem mitunter komplexen Ermittlungsverfahren können hohe Verteidigungskosten vor Gericht hinzukommen. Dabei muss das Verfahren nicht nach der ersten Instanz zu Ende sein. Eine Absicherung dieser Rechtskosten ist über eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung möglich.

Nun zum aktuellen 1&1-Fall:

Und wieder wird ein Millionenbußgeld fällig: Nach dem Immobilienkonzern Deutsche Wohnen soll nun 1&1 Telecom für seinen vermeintlich nachlässigen Umgang mit Kundendaten zahlen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat gegen das Unternehmen eine Strafe von 9,55 Millionen Euro verhängt.

Der Vorwurf: Personenbezogene Daten seien nicht ausreichend geschützt worden. Demnach hätte eine Anruferin allein durch Angabe des Namens und Geburtsdatums eines Kunden “weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Kundendaten” bekommen. Konkret ging es um einen Fall von 2018, bei dem eine Kundin bei der Hotline die Handynummer ihres ehemaligen Lebensgefährten erfragt – und auch bekommen – hatte.

1&1 will klagen

Mit dem Bußgeld soll 1&1 noch gut weggekommen sein. Weil der Telekommunikations-Dienstleister gut kooperierte, bewegt sich die Strafe im unteren Bereich des möglichen Bußgeldrahmens. 1&1 hatte schon während des Ermittlungsverfahrens neue Sicherheitsanforderungen entwickelt. So gibt es inzwischen eine dreistufige Authentifizierung. Außerdem bekommt jeder Kunde künftig eine persönliche Service-PIN.

Um die Millionenstrafe kommt 1&1 dennoch nicht herum, da laut der Bundesdatenschutz-Behörde ein „Risiko für den gesamten Kundenbestand“ vorlag. 1&1 will nun gegen den Bescheid klagen. „Das Bußgeld ist absolut unverhältnismäßig“, hieß es in einer Presseerklärung. Außerdem verstoße es gegen das Grundgesetz.

Quelle: Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG